Wir führen wasserrechtliche Prüfungen durch auf Basis der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Wir kommunizieren für Sie mit den Behörden, stellen Ihnen eine Prüfbescheinigung aus und arbeiten mit Fachbetrieben Hand in Hand.
Wir prüfen Heizölverbraucher- und andere Anlagen wiederkehrend entsprechend der in der AwSV geregelten Intervalle.
Wir führen die Sachverständigenprüfungen auch vor Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Veränderungen durch.
Bei Tankstilllegungen verlangt die AwSV eine abschließende Sachverständigenprüfung, um zukünftige Gefahren für das Grundwasser auszuschließen.
Bei Schadensfällen erstellen wir Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen für Versicherungen und für Rechtsverfahren.
Wir bieten fachkundige und neutrale Beratung in allen Fragen rund um wassergefährdende Stoffe und Anlagen. Zudem arbeiten wir mit Fachbetrieben und Ingenieurbüros aus verwandten Bereichen zusammen.
Für Fachbetriebe: Zum Erhalt des Fachbetriebsstatus ist alle zwei Jahre eine Prüfung fällig, die wir vor Ort durchführen.
Heuweg 10
91058 Erlangen
Fon: 09131-9233692
Gerhart-Hauptmann-Str. 5
83043 Bad Aibling
Fon: 08061-3460244
Prüfungen nach AwSV und WHG, Projektberatung und Gutachten
Mitglied der amtlich anerkannten Sachverständigenorga-nisation 1. ARGE TPO e. V.