Unsere LEISTUNGEN

im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wir führen wasserrechtliche Prüfungen durch auf Basis der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Wir kommunizieren für Sie mit den Behörden, stellen Ihnen eine Prüfbescheinigung aus und arbeiten mit Fachbetrieben Hand in Hand.


Wiederkehrende Prüfungen

Wir prüfen Heizölverbraucher- und andere Anlagen wiederkehrend entsprechend der in der AwSV geregelten Intervalle.

Prüfungen vor Inbetriebnahme

Wir führen die Sachverständigenprüfungen auch vor Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Veränderungen durch.

Stilllegungen

Bei Tankstilllegungen verlangt die AwSV eine abschließende Sachverständigenprüfung, um zukünftige Gefahren für das Grundwasser auszuschließen.


Gutachterliche Stellungnahmen

Bei Schadensfällen erstellen wir Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen für Versicherungen und für Rechtsverfahren.

Beratung

Wir bieten fachkundige und neutrale Beratung in allen Fragen rund um wassergefährdende Stoffe und Anlagen.  Zudem arbeiten wir mit Fachbetrieben und  Ingenieurbüros aus verwandten Bereichen zusammen.

Fachbetriebsüberwachung

Für Fachbetriebe: Zum Erhalt des Fachbetriebsstatus ist alle zwei Jahre eine Prüfung fällig, die wir vor Ort durchführen.